FFP2-Maskenpflicht ab
sofort auch für Patient*innen in Praxen
mit der Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung zum 18.01.2021 besteht eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken für den öffentlichen Personennahverkehr sowie für Handels- und Dienstleistungsbetriebe.
Nach der Verordnung gilt diese FFP2-Maskenpflicht ab sofort auch
für Patient*innen in Arzt- und sonstigen Praxen mit medizinischem, psychotherapeutischem und pflegerischem Leistungsangebot - soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt.
Beim Aufsuchen der Arztpraxis hat die Patientin und der Patient dabei, genauso wie im Einzelhandel und dem ÖPNV, eine selbst beschaffte FFP2-Maske zu verwenden. Diese müssen nicht von der Praxis gestellt werden.
Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht
▪ Kinder bis zum 15. Geburtstag (Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ab dem 7. Lebensjahr besteht unverändert),
▪ Patientinnen und Patienten, bei denen aufgrund einer Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung nicht möglich bzw. unzumutbar ist.
Da die Regelung kurzfristig in Kraft getreten ist, werden Verstöße gegen die FFP2-Maskenpflicht für Patienten von den Ordnungsbehörden kulanzhalber bis zum 24.01.2021 nicht geahndet.
Ihr Praxisteam
Sehr geehrte Patient*innen,
Der aktuelle Grippeimpfstoff ist in der Praxis verfügbar.
Wir raten zu der Impfung auch noch bis März, falls sie für diese Saison
noch nicht erfolgt ist.
Ab sofort kann wieder (Stand 19.10.20)
per Telefon oder Videosprechstunde eine Krankschreibung erfolgen.
Bitte kommen Sie im Falle von Erkältungssymptomen
Halsweh, Husten, Fieber, Geschmack,-oder Geruchsstörungen u.a.
oder wenn Sie Kontakt zu Covid-19 Patienten hatten
nicht unangemeldet in die Praxis, sondern vereinbaren Sie per Telefon
oder E-Mail einen Rückruf mit uns.
Infektionsschutz in der Praxis:
Seit dem 20. April 2020 ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in der gesamten Praxis, einschließlich des Wartezimmers verpflichtend.
Zusätzlich sollte der Abstand zu anderen Patienten nach Möglichkeit mind. 1,5 m betragen. Bitte desinfizieren Sie sich vor Eintreten in das Wartezimmer die Hände.
Es wird regelmäßig gelüftet, deshalb kann es in den Praxisräumen kühler sein als gewohnt.
Im Falle eines Corona/Covid-19-Verdachts, besteht außerdem die Möglichkeit sich beim
KV-Notdienst - Tel: 116 117 zu melden, ferner ist das Testzentrum auf der Theresienwiese wieder geöffnet (online - Termin - Vereinbarung).
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die Website des
Robert Koch-Institut www.rki.de
Ihr Praxisteam
Dr. med. Claudia Hellein
Praktische Ärztin / Sportmedizin
Dr. med. Joscha Stützel
Facharzt für Allgemeinmedizin